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AGB´s

§ 1 Geltungsbereich

1.1.  Alle Angebote erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen. Diese liegen allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde und gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung oder Leistung für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung als anerkannt. Abweichende Bedingungen, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt sind, sind für uns unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
1.2.  Die nachfolgenden Regelungen gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr zwischen dem Verwender und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB; für Verbraucher gemäß § 13 BGB gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 2 Angebots- und Zahlungsbedingungen, Abtretungs-/Aufrechnungsbeschränkung, Preise

2.1. An ein Angebot zur Lieferung von Ware, zur Herstellung eines Werkes oder zur Erbringung einer Leistung halten wir uns für 6 Wochen nach seiner Abgabe gebunden, sofern nicht jeweils schriftlich eine abweichende Bindungsfrist festgesetzt worden ist.
2.2. Die Abgabe jedes Angebots erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung, soweit wir die Nichtbelieferung nicht selbst zu vertreten haben, insbesondere rechtzeitig ein kongruentes Deckungsgeschäft mit unserem Lieferanten abgeschlossen haben.

2.3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ausschließlich Transport und Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. 
2.4. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 
2.5. Der Kaufpreis bzw. der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes bzw. Werkabnahme und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.

2.6. Der Kunde erhält eine Kundennummer, die unbeschadet einer abweichenden Vereinbarung zu einer Lieferung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen ohne Abzug ab Rechnungsdatum führt. 
2.7. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder tritt bei ihm eine wesentliche Vermögensverschlechterung ein, wird unser gesamtes Guthaben sofort fällig, auch wenn es sich um Forderungen aus anderweitigen Lieferungen handelt. In diesem Fall sind wir berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu verlangen. Für jede nicht verzugsbegründende Mahnung wird dabei eine Mahnpauschale in Höhe von 5 Euro vereinbart.
2.8. Gegen unsere Ansprüche aus Kaufverträgen kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung anerkannt ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Bei Werkverträgen kann der Kunde darüber hinaus aufrechnen, wenn es sich bei seinem Gegenanspruch um Mängelbeseitigungskosten und/oder Fertigstellungsmehrkosten aus dem jeweiligen Werkvertrag handelt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kauf- bzw. Werkvertrag beruht.
2.9. Mit Ausnahme von Entgeltforderungen nach
§ 354a HGB ist der Kunde nicht zur Abtretung von gegen uns bestehenden Ansprüchen berechtigt.

§ 3 Lieferung

3.1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss oder Wareneingang.
3.2. Höhere Gewalt und Ereignisse, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Lieferung bzw. Leistung zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
3.3. Der Kunde ist zur Annahme der Lieferung bzw. Leistung verpflichtet. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns hieraus entstehenden Schadens zu verlangen.
3.4. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar sind. Sofern wir oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder der bestellten Lieferung oder Leistung Zeichen oder Nummern gebrauchen, können allein daraus keine Rechte im Hinblick auf die Konkretisierung des Liefergegenstandes oder des Lieferumfangs hergeleitet werden.

3.5. Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen oder Teilleistungen jederzeit berechtigt.

3.4. Bei Abrufaufträgen sind wir berechtigt, die gesamte Bestellmenge geschlossen herzustellen bzw. herstellen zu lassen. Etwaige Änderungswünsche können nach Erteilung des Auftrages nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart wurde. Abruftermine und -mengen können, soweit keine festen Vereinbarungen getroffen wurden, nur im Rahmen unserer Lieferungs- oder Herstellungsmöglichkeiten eingehalten werden. Wird die Ware nicht vertragsgemäß abgerufen, sind wir berechtigt, sie nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist als geliefert zu berechnen.

 

§ 4 Einbau durch qualifiziertes Fachpersonal

Der Kunde ist verpflichtet, den Einbau der erworbenen Artikel durch qualifiziertes Fachpersonal vornehmen zu lassen.

​§ 5 Kostenvoranschläge, technische Unterlagen, Muster

5.1. Angebote, Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind freibleibend und nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Eigentums- und Urheberrechte an Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen bleiben vorbehalten. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung zulässig.

5.2. Anwendungstechnische Ratschläge in Wort und Schrift gelten nur als unverbindliche Hinweise und befreien den Kunden nicht von der eigenen Prüfungspflicht unter Berücksichtigung der beabsichtigten Anwendungszwecke.

5.3. Kommt der Vertrag mit dem Kunden, innerhalb der Angebotsfrist nicht zustande, ist der Kunde verpflichtet, die maßgeblichen Dokumente und Muster auf eigene Kosten unverzüglich zurückzugeben und von ihm angefertigte Kopien der entsprechenden Dokumente und/oder hierzu angefertigte Dateien auf eigene Kosten zu vernichten bzw. zu löschen.

5.4. Werkzeuge, Muster und andere Vorrichtungen, die anlässlich der Vertragsabwicklung angefertigt wurden, bleiben unser Eigentum, außer der Kunde hat hierfür ein gesondert im Vertrag schriftlich vereinbartes Entgelt entrichtet.

§ 6 Regelungen für Kaufverträge

6.1. Sachmängelgewährleistung bei Kaufverträgen, Ort der Nacherfüllung

6.1a. Der Kunde hat innerhalb von 14 Tagen nach Eintreffen einer Lieferung sowohl Menge und äußere Erscheinung der gelieferten Produkte zu untersuchen und uns Mengenfehler und äußerlich erkennbare Mängel schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er eine solche unverzügliche Anzeige, so gilt die Lieferung als genehmigt.
6.1b. Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt bei neu hergestellten Sachen 1 Jahr mit Ausnahme solcher, deren Haltbarkeit/Verwendbarkeit als kürzer gekennzeichnet ist. Der Verkauf von gebrauchten Sachen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sach- und Rechtsmängelhaftung, außer der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen (§ 444 BGB).
6.1c. Die Ansprüche auf Mangelbeseitigung des Kunden sind vorrangig auf einen Nacherfüllungsanspruch, d. h. Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsanspruch, beschränkt. Wir haben das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn und soweit eine uns zur Nacherfüllung gesetzte angemessene Frist ergebnislos verstrichen ist. Die Voraussetzungen für die Ausübung des Rücktrittsrechts bestimmen sich nach § 323 BGB.
6.1d. Ansprüche auf Mangelbeseitigung hat der Kunde bei uns geltend schriftlich zu machen.
6.1e. Im Fall eines Mangels, der auf einer fehlerhaften Montageanleitung beruht, besteht die Verpflichtung zur Sachmangelhaftung nur, wenn die Montage bzw. der Einbau der verkauften Sache fachkundig durchgeführt wurde. Die fachkundige Durchführung hat der Kunde darzulegen und zu beweisen.
6.1f. Ort der Nacherfüllung für alle Gewährleistungsansprüche des Kunden ist bei Kaufverträgen vorrangig der ursprüngliche Erfüllungsort Poing, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Stellt dies für den Kunden ausnahmsweise eine erhebliche Unannehmlichkeit dar, ist Ort der Nacherfüllung die bei uns im Zeitpunkt des Vertragsschlusses hinterlegte Lieferanschrift des Kunden.
6.1g. Bezüglich der Haftung auf Schadensersatz gilt die Haftungsbegrenzung gemäß § 8.

6.2. Gefahrenübergang bei Kaufverträgen
6.2a. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit deren Übergabe auf den Kunden über.
6.2b. Die Gefahr geht bei Versendung der Sache auf den Kunden über, wenn die Sache an die den Transport ausführende Person übergeben wird oder wenn die Ware zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.

6.3. Unternehmerrückgriff bei Verkauf an gewerbliche Wiederverkäufer
6.3a. Wenn der Kunde die verkaufte Sache im Rahmen seines gewerblichen Betriebes an einen Verbraucher weiterverkauft hat und diese Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen oder den Kaufpreis mindern musste, kann er uns gegenüber Sachmangelhaftungsansprüche geltend machen.
6.3b. Der Kunde hat im Rahmen dieses Unternehmerrückgriffs uns gegenüber keinen Anspruch auf Schadensersatz.

7. allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung

7.1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Beratungsverschuldens, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, im letzteren Fall beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden.

7.2. Die Beschränkungen aus 7.1 gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertrags-pflichten. Vertragswesentlich sind die Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung sowie die Freiheit der Ware von Mängeln, die ihre Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen und ferner Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die den Schutz des Käufers oder seines Personals vor erheblichen Schäden bezwecken. Die Beschränkungen gelten ferner nicht in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit wir Mängel der Sache arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert haben. Die Regeln über die Beweislast bleiben hiervon unberührt.

Weimer & Rupp

Transporttechnik GmbH & Co.KG

Gewerbestrasse 1 u. 6

76477 Elchesheim-Illingen

Telefon 0 72 45 / 21 70

E-Mail: info@weimer-rupp.de

Geschäftsführer

Volker Klein

Elvira Klein

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